2018: Spezialisierungen bei den Zivilgerichten
Wie am 17.2.2017 berichtet, wird Anfang 2018 die Reform des Kauf- und Baurechts in Kraft treten. Weitgehend unbeachtet geblieben ist, dass derselbe Gesetzesentwurf, der inzwischen vom Bundestag am 09.03.2017 in 2. und 3. Lesung beschlossen wurde und nun dem Bundesrat vorliegt, auch eine Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes beinhaltet: An den Landgerichten sollen für Verfahren ab 01.01.2018 neue Spezialkammern für folgende Bereiche eingerichtet werden:
- Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften,
- Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen,
- Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen und
- Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen
Zudem ist es möglich, dass die Landesregierungen solche Streitigkeiten bei einem oder mehreren Landgerichten konzentrieren. Auf Ebene der Oberlandesgerichte sollen ebenfalls entsprechende Senate eingeführt werden.
Auch wenn der Rechtsausschuss des Bundesrates die Kurzfristigkeit und fehlende Einbeziehung der Landesjustizverwaltungen kritisiert (BR-Drs. 199/1/17), ist nicht damit zu rechnen, dass der Bundesrat durch Anrufung des Vermittlungsausschusses diesen Reformpunkt „kippen“ wird.

Dr. Dirk Struckmeier
Berufsrecht / Berufshaftung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Gesellschafts- und Handelsrecht, Internationaler Rechtsverkehr, Produkthaftung und Produktsicherheit, Recht der Allg. Geschäftsbedingungen, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung, Vertriebsrecht

Dr. Simon Zepf
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gewerbliches Mietrecht
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