ARBEITSRECHTNEWS NR. 01/2020
Immer aktuell informiert über relevante Entwicklungen und Entscheidungen
Inhalt:
CORONAVIRUS – HINWEISE FÜR ARBEITGEBER
- Welche Schutzmaßnahmen habe ich als Arbeitgeber für meine Arbeitnehmer zu treffen?
- Inwiefern kann ich das mir aus § 106 GewO zustehende Weisungsrecht im Epidemie-/Pandemiefall ausüben?
- Kann ich den Arbeitnehmer auffordern, mir mitzuteilen, wenn er am Coronavirus erkrankt ist?
- Kann ich den Arbeitnehmer auffordern, mir mitzuteilen, dass bei ihm der Verdacht einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht?
- Kann ich vom Arbeitnehmer Auskunft darüber verlangen, wo er im Urlaub war oder wohin er in den Urlaub geht?
- Ist der Arbeitnehmer mir gegenüber verpflichtet, mitzuteilen, wenn er aus privatem Anlass in ein besonders stark vom Coronavirus betroffenes Gebiet, z. B. Italien oder das Elsaß reist?
- Kann ich dem Arbeitnehmer verbieten, eine Reise in oder durch ein solches Gebiet zu unternehmen?
- Kann ich den Arbeitnehmer nach einer solchen Reise auffordern, zu Hause zu bleiben?
- Bin ich in dem unter 8. genannten Fall zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
- Was gilt, wenn ich meinen Arbeitnehmer zuvor aufgefordert habe eine Reise in ein be-troffenes Gebiet zu unterlassen und ihn danach nicht beschäftigen möchte, aus Angst er habe sich möglicherweise angesteckt und könnte nun andere Mitarbeiter anstecken? Bin
ich dem Arbeitnehmer gegenüber zur Lohnfortzahlung verpflichtet? - Für den Fall, dass mein Betrieb seitens einer Behörde unter Quarantäne gestellt wird: Bin ich verpflichtet den Arbeitnehmern ihren Lohn fortzuzahlen?
- Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund des Verdachts einer Infektion unter Quarantäne gestellt wird? Bin ich dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
- Ein Arbeitnehmer kann nicht zur Arbeit kommen, weil Kitas, Kindergärten oder Schulen geschlossen sind und er sein Kind betreuen muss. Bin ich zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
- Ein Arbeitnehmer kann nicht zur Arbeit kommen, weil sein Kind am Coronavirus erkrankt und daher pflegebedürftig ist. Bin ich zur Lohnfortzahlung verpflichtet?
- Was gilt, wenn das Kind, wie in Fall 14 nur den Verdacht einer Infektion aufweist?
- Kann ich meine Arbeitnehmer auf eine Dienstreise in eine besonders betroffene Region schicken?
- Kann der Arbeitnehmer eine solche Dienstreise verweigern?
- Der Arbeitnehmer möchte nicht zur Arbeit kommen, weil er Angst hat, sich auf dem Weg dorthin oder auch auf der Arbeit anzustecken.
Darf er die Arbeitsleistung verweigern? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn er der Arbeit doch fern bleibt? - Kann ich als Arbeitgeber im Epidemie- bzw. Pandemiefall anordnen, dass der Arbeit-nehmer Urlaub nehmen soll?
- Kann ich den Arbeitnehmer anweisen, zu Hause zu bleiben und im Home Office zu arbeiten?
- Inwiefern und unter welchen Voraussetzungen kann ich Kurzarbeit anordnen?

IHR ANSPRECHPARTNER:
Christof Brösske
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Recht des Gesundheitswesens
Christof Brösske
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Recht des Gesundheitswesens



IHR ANSPRECHPARTNER:
Martina Pinkepank
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht
Martina Pinkepank
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht


IHR ANSPRECHPARTNER:
Dr. Simon Zepf
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gewerbliches Mietrecht
Dr. Simon Zepf
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gewerbliches Mietrecht
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