Veranstaltung, 16.11.2016
Die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Zum ersten Januar 2017 wird das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft treten, auch andere Regelungen zu diesem Bereich ändern sich. Nachdem der erste Entwurf noch weit über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinausging, haben sich unter anderem die Industrie- und Handelskammern kritisch geäußert und konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht. Die letztendlich verabschiedete Fassung bringt immer noch Verschärfungen mit sich, wird aber allgemein als praxistauglicher und wirtschaftsfreundlicher angesehen.
Die Gesetzesänderung bringt viele Änderungen für Zeitarbeitsunternehmen sowie ihre Kunden mit sich. Es gibt eine Höchstüberlassungsfrist und den Grundsatz, dass Zeitarbeitnehmer den gleichen Verdienst wie die Stammbelegschaft erhalten müssen, außerdem wurden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats erweitert. Bei Werkverträgen sind die früher üblichen „Fallschirmlösungen“ nicht mehr möglich, bei denen Unternehmen, für den Fall, dass ein Auftrag als Arbeitnehmerüberlassung und nicht als Werkvertrag gewertet wurde, eine Überlassungserlaubnis vorgehalten haben.
Diese Veranstaltung soll dazu dienen, Sie über die Details dieser Änderungen aufzuklären. Selbstverständlich besteht im Anschluss auch die Möglichkeit, Antworten auf noch offen gebliebene Fragen zu bekommen.
Referenten:
- Dr. Jörg-Marcus Leisle, SCHRADE & Partner Rechtsanwälte
- Ralph Wurster, Arbeitgeberverband Südwestmetall
- Dr. Tobias Irion, EPS Personalservice GmbH
Veranstaltungsdatum:
Mittwoch, 16. November 2016
Veranstaltungszeit:
17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Investition:
kostenfrei
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