Neue Fachpublikation unseres Kollegen,
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich im Erbrecht
Unser für das Erbrecht zuständige Kollege Rechtsanwalt Dr. Alexander Wirich ist Mitautor eines zukunftsweisenden Großprojektes des C.H. Beck Verlages, nämlich des beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht. Dieser Fachkommentar wendet sich vor allem an Juristen.
Er stellt einen umfangreichen Online-Kommentar zum BGB dar, der vierteljährlich aktualisiert wird. Über 400 Fachautoren kommentieren auf über 50.000 Seiten alle wichtigen Gesetze zum Zivilrecht in stets aktualisierter Form.
Dr. Alexander Wirich wurde hierbei die Kommentierung zu Art. 96 EGBGB anvertraut. Die Vorschrift des Art. 96 EGBGB befasst sich mit dem sog. Leibgeding (auch Altenteil genannt). Das sog. Leibgeding stellt einen wichtigen Bestandteil der Vermögens- und Unternehmensnachfolge dar. Dabei bezeichnet das Wort Leibgeding diejenigen Rechte, die der Übergeber des Vermögens oder des Unternehmens vom Übernehmer erhält. Diese Rechte können sich je nach Fall aus einem Wohnrecht, Pflegleistungen, Geldzahlungen und sonstige Versorgungsrechten zusammensetzen. Das Leibgeding soll also denjenigen, der sein Vermögen auf die nächste Generation überträgt, im Alter absichern.
Da Dr. Wirich zu diesem Thema nicht nur seine Doktorarbeit geschrieben hat, sondern er sich auch in seiner anwaltlichen Tätigkeit mit rechtlichen Fragen zum Leibgeding beschäftigt, konnte er sowohl seine wissenschaftlichen als auch seine praktischen Kenntnisse in diese Kommentierung einfließen lassen.
Wir gratulieren unserem Kollegen Dr. Wirich zu seiner umfangreichen Kommentierung, die im Januar 2017 online ging.

Dr. Alexander Wirich
Erbrecht und Unternehmensnachfolge, Familienrecht und Vermögensschutz
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