Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung von natürlichen Personen und unterliegt insbesondere durch die sich ständig erweiternden technischen Möglichkeiten und der weltweiten Vernetzung von Unternehmen einem ständigen Wandel.
Aufgrund der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung werden künftig nahezu alle Unternehmer vor neue Aufgaben gestellt, um die Sicherheit der Daten von Kunden, Geschäftspartnern und Arbeitnehmern zu gewährleisten und deren Rechte durch geeignete Maßnahmen zu wahren.
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