Familienrecht und Vermögensschutz
Zur umfassenden Beratung einer Wirtschaftskanzlei gehört auch die Vorsorge und der Schutz vor familiären Zerwürfnissen und die Beratung zur sachgerechten Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern und Kindern. Insbesondere eine Scheidung kann schnell existenzbedrohend werden. Daher gehört zu unserem Leistungsspektrum auch die umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht und Personenrecht. Ebenso beraten wir sie umfassend zum Thema Asset Protection – nämlich dem Schutz ihres Familienvermögens vor dem Zugriff von Gläubigern und staatlichen Behörden
- Gestaltung von Eheverträgen, auch in steuerlicher Hinsicht
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung zum Unterhaltsrecht und Güterstand
- Vermögensauseinandersetzungen und Trennungsvereinbarungen
- Schutz des Familienvermögens vor Zugriffen von Gläubigern und Behörden (Asset Protection)
- Abstimmung von Eheverträgen mit Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten
Berater
- Arbeits- und Dienstvertragsrecht
- Bankrecht
- Bau- und Immobilienrecht
- Berufsrecht / Berufshaftung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter
- Compliance
- Datenschutzrecht
- Erbrecht und Unternehmensnachfolge
- Familienrecht und Vermögensschutz
- Gesellschafts- und Handelsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Gewerbliches Mietrecht
- Hochschulrecht
- Insolvenzrecht
- Internationaler Rechtsverkehr
- IT-Recht
- Kartellrecht
- Produkthaftung und Produktsicherheit
- Recht der Allg. Geschäftsbedingungen
- Recht des Gesundheitswesens
- Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
- Spanisches Wirtschaftsrecht
- Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
- Umwandlungsrecht
- Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung
- Urheberrecht
- Vergaberecht
- Vertriebsrecht
- Wettbewerbsrecht