Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungs- und Gewerbeimmobilien. Das Beratungsspektrum reicht von der Vertragsanbahnung (Letter of Intent, Mietvorvertrag) über die Verhandlungen bis hin zum Abschluss von Miet- und Pachtverträgen. Hierbei berücksichtigen wir immer die speziellen Interessen des Mandanten. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Eigenart des Objekts wie z. B. bei Spezialimmobilien wie Einzelhandelsobjekte, Medizinischen Versorgungszentren, Hotels, Pflegeheimen oder sonstige große Gewerbeflächen bestimmte Besonderheiten wie Betriebspflichten, Konkurrenzschutz oder Objekterhalt zu regeln sind. Um den Ertragswert einer Immobilie sicherzustellen und auf Dauer zu erhalten, sind aber auch maßgeschneiderte Vertragsregelungen in Miet- oder Pachtvertrag zu Fragen wie Laufzeit, Absicherung des Nutzungsrechts (Dienstbarkeiten usw.), Wertsicherung der Miete/Pacht, Nebenkosten, Instandsetzung, Ausbauarbeiten usw. vorzusehen.
Zudem vertreten und beraten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus laufenden Miet- oder Pachtverträgen oder bei der Beendigung und Abwicklung von Miet- oder Pachtverhältnissen.
Auch im gewerblichen Mietrecht vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Siehe auch: Bau- und Immobilienrecht
Berater
- Arbeits- und Dienstvertragsrecht
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- Bau- und Immobilienrecht
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- Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung
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