Ein weiterer Schwerpunkt wird im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts gesetzt. Im Vordergrund steht die kartellrechtliche Beratung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere im Hinblick auf die ggf. erforderliche Durchführung einer Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Vollzugsverbot, und bei der vertraglichen Gestaltung zur Vermeidung von wettbewerbsbeschränkenden Abreden. Wir vertreten Ihr Unternehmen dabei vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor den Kartellgerichten, insbesondere bei Verfügungen der Kartellbehörden und bei kartellrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, wie beispielsweise bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Berater
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