Ein weiterer Schwerpunkt von SCHRADE & PARTNER ist die Umstrukturierung bestehender Unternehmen und Konzerne bzw. Konzernteile. Vielfach sprechen komplexe steuerrechtliche Erwägungen für eine derartige Strukturänderung. Ein Anpassungsbedarf kann sich aber auch bei einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben. Oder ein Unternehmen sieht sich durch die eigene Entwicklung (Erwerb anderer Unternehmen, Joint Venture, Erschließung oder Ausgliederung weiterer Geschäftsfelder oder Aufbau einer Holdingstruktur) zur Umstrukturierung veranlasst. Ein klassischer Fall der Unternehmensumwandlung ist auch der Rechtsformwechsel als Vorbereitung des Unternehmens für einen Gang an die Börse. Hier ist es oftmals erforderlich, das Unternehmen zuvor in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und/oder einzelne Geschäftsbereiche durch Trennung oder Zusammenfassung neu zu ordnen.
Das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz haben die Grundlage für eine flexible und umfassende Umgestaltung von Unternehmen geschaffen. So wurden die Spaltung und Ausgliederung als neue Umwandlungsmöglichkeiten geschaffen und insgesamt ausgeweitet.
Die bereits früher vorhandenen Möglichkeiten anderweitiger Strukturänderungsmaßnahmen bestehen nach In-Kraft-Treten des Umwandlungsgesetzes weiterhin fort. Auch bei diesen Maßnahmen berät Sie SCHRADE & PARTNER umfassend.
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