SanierungsNEWS Nr. 2/2018
Immer aktuell informiert über relevante Entwicklungen und Entscheidungen:
Sanierung – Restrukturierung – Insolvenz – Steuern
D&O-VERSICHERUNG: KEINE DECKUNG FÜR ZAHLUNGEN NACH INSOLVENZREIFE
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.07.2018 (I-4 U 93/16) entschieden, dass übliche D&O-Versicherungen (Geschäftsführerversicherungen) nicht leisten müssen, wenn ein Geschäftsführer einer GmbH für Zahlungen in Anspruch genommen wird, die er nach Eintritt der Insolvenzreife vorgenommen hat. Diese Auffassung hatte zuvor bereits das OLG Celle vertreten. Geschäftsführer und Vorstände sollten daher dringend ihre D&O-Versicherungen prüfen lassen.
Inhalt:
- Hintergründe
- Die Entscheidung
- Folgen für die Praxis
- TOP-NEWS

IHR ANSPRECHPARTNER:
Dr. Michael A. Fritz
Gesellschafts- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
Dr. Michael A. Fritz
Gesellschafts- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

IHR ANSPRECHPARTNER:
Dr. Thilo Schülke
Berufsrecht / Berufshaftung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Gesellschafts- und Handelsrecht, Insolvenzrecht, Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung
Dr. Thilo Schülke
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