Schiedsverfahren: Neuerungen beim Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC zum 01.03.2017
Der Mittelstand soll profitieren
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat ihre Schiedsregeln überarbeitet. Zum einen wurden neue Regelungen für beschleunigte Verfahren eingeführt (“Expedited Procedure Rules”). Außerdem sollen Transparenz und Effizienz des Internationalen Schiedsgerichtshofs erhöht werden. Die neuen Regelungen sind am 01.03 2017 in Kraft getreten.
Die Neuerungen sind zu begrüßen. Sie entsprechen dem Trend auch anderer Schiedsinstitutionen, durch Einführung sog. fast-track Verfahren der Kritik an überlangen Schiedsverfahren zu begegnen. Die ICC Germany sagt dazu: „Das neue Verfahren ist insbesondere für deutsche Mittelständler interessant. Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern können künftig schneller, effizienter und günstiger beigelegt werden. Auch größere Verfahren können davon profitieren, wenn die Parteien dies wünschen.“ Allerdings eignen sich die beschleunigten Verfahren nicht für jede Streitigkeit. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Nähere Informationen unter: Neue ICC-Schiedsregeln für Verfahren mit geringen Streitwerten

Dr. Dirk Struckmeier
Berufsrecht / Berufshaftung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Gesellschafts- und Handelsrecht, Internationaler Rechtsverkehr, Produkthaftung und Produktsicherheit, Recht der Allg. Geschäftsbedingungen, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung, Vertriebsrecht
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