Überblick zu den Rahmenbedingungen binnenmarktrelevanter Vergaben
Unionsrechtliche Vorgaben sind bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen nicht nur in Gestalt des auf der Umsetzung der EU-vergaberichtlinien beruhenden sog. Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB insbesondere i.V.m. den hierauf basierenden Rechtsverordnungen) zu beachten, sondern im Falle der Binnenmarktrelevanz eines Auftrages oder einer Konzession vielmehr auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kartellvergaberechts. Dies gilt bspw. dann, wenn der sachliche Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts
nicht eröffnet ist, weil der einschlägige EU-Schwellenwert nicht erreicht wird oder ggf. ein Ausnahmetatbestand eingreift.
Die an die Binnenmarktrelevanz geknüpften unionsrechtlichen Anforderungen haben Eingang in Landesvergabegesetze, Haushaltsvergaberecht und förderrechtliche Vorgaben gefunden. So heißt es etwa in Ziff. 2.4 der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg1 (VV zur LHO Bbg), dass bei allen Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte immer auch das Vorliegen einer Binnenmarktrelevanz des Auftrages nach den Kriterien der „Mitteilung der EU-Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen“2 (Mitteilung zu Auslegungsfragen) zu prüfen sei. Im Falle der Binnenmarktrelevanz hätten Auftraggeber das Primärrecht der EU zu beachten. Hierzu würden die EU-Grundfreiheiten sowie insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit
und Transparenz zählen. Das Ergebnis der Einzelfallprüfung sei zu dokumentieren.
Dieser Beitrag soll insoweit einen Überblick darüber geben, wer die unionsrechtlichen Anforderungen bei Binnenmarktrelevanz einzuhalten hat, wann von einer Binnenmarktrelevanz auszugehen ist, welche Anforderungen insoweit bestehen und welche vergaberechtlichen Konsequenzen die Nichteinhaltung der Anforderungen an binnenmarktrelevante Vergaben haben kann.
Inhalt:
- Wer hat die Anforderungen bei Binnenmarktrelevanz
einzuhalten? - Zum Erfordernis der Binnenmarktrelevanz
- Wann liegt Binnenmarktrelevanz vor?
- Welche Bindungen und Anforderungen bestehen bei Binnenmarktrelevanz?
- Welche vergaberechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstoß?
- Zusammenfassung

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