Veranstaltung, 23.01.2018
Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Baumaterialien (Schopfheim)
Mangelhaften Baumaterialien musste der Lieferant schon immer kostenlos ersetzen. Im Bereich der kaufrechtlichen Lieferbeziehung zu einem Unternehmen galt jedoch bisher, dass der Lieferant Aus- und Einbaukosten von mangelhaften Baumaterialien nur dann zu tragen hat, wenn der Lieferant schuldhaft mangelhafte Baumaterialien geliefert hatte, also die Baumaterialien selbst hergestellt oder unzureichend vor Auslieferung untersucht oder seinen Lieferanten nicht sorgfältig ausgesucht hatte.
Ab dem 1.1.2018 haftet der Lieferant von mangelhaften Baumaterialien für die Aus- und Einbaukosten seinem Käufer immer, auch wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat.
Wir informieren Sie über die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, über deren Folgen für Unternehmen, die an der Lieferkette von Baumaterialen als Bauunternehmer, als Händler, als Zwischenhändler oder als Hersteller beteiligt sind, und was Sie hierbei beachten sollten.
Referent:
- Dr. Simon Zepf, SCHRADE & Partner Rechtsanwälte
Veranstaltungsdatum:
Dienstag, 23. Januar 2018
Veranstaltungszeit:
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Hochrhein-Bodensee – Schopfheim
E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1| 79650 Schopfheim
Investition:
kostenfrei
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