Veranstaltung, 04.04.2017
Fremdpersonaleinsatz im Betrieb
Nach jahrelanger Diskussion wird am 01.04.2017 ein geändertes Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft treten. Neben einer außerhalb von Tarifverträgen erstmalig geltenden Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten wurde auch der Grundsatz „Equal Pay“ verschärft, so dass eine Angleichung der Löhne an die Stammbelegschaft rascher stattfindet. Zudem sind zukünftig weitere Formalien für eine wirksame Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen. Auch die bislang gelebte Praxis sog. Vorratserlaubnisse bei im Grenzbereich zur Arbeitnehmerüberlassung liegenden Dienst- und Werkverträgen wird durch dieses Gesetz zum 01.04.2017 eine deutliche Änderung erfahren.
Ziel der Veranstaltung soll es sein, die neuen Rahmenbedingungen zur Arbeitnehmerüberlassung sowohl für Teilnehmer ohne Kenntnisse dieses Bereichs als auch für Praktiker, die mit der bislang geltenden Rechtslage vertraut sind, jeweils verständlich aufzuzeigen und auf Fallstricke hinzuweisen.
Referent:
- Dr. Jörg-Marcus Leisle, SCHRADE & Partner Rechtsanwälte
Veranstaltungsdatum:
Dienstag, 04. April 2017
Veranstaltungszeit:
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11-13 | 79098 Freiburg
Investition:
kostenfrei
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