Vertragshändler: Belieferungspflichten von Herstellern
Zwei Urteile deutscher Oberlandesgerichte aus jüngerer Zeit stärken die Position von Ver-tragshändlern gegenüber Herstellern. So urteilte das OLG Frankfurt a.M. kürzlich, ein Her-steller von Haarpflegeprodukten dürfe Bestellungen eines seiner Vertragshändler nicht ohne Grund ablehnen. Grundlage hierfür sei die sogenannte Treuepflicht (OLG Frankfurt, Urt. v. 09.02.2016 – 11 U 136/14 Kart).
Des Weiteren hat der Kartellsenat des OLG München im Jahre 2015 in einem aufsehenerregenden Fall einen namhaften Kofferhersteller dazu verurteilt, mit einem Einzelhändler einen entsprechenden Händlervertrag abzuschließen (Urt. v. 17.09.2015 – U 3886/14 Kart). Als Grundlage sah der Kartellsenat das gesetzliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot (§§ 19, 20 GWB). Der Kofferhersteller verfüge auf dem relevanten Markt über eine Spitzenstellung in dem Sinne, dass seine Ware generell durch gleichartige Waren anderer Hersteller im Sortiment eines Händlers nicht ersetzbar sei. Der Einzelhändler sei darauf angewiesen, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen. Auf andere Hersteller auszuweichen, sei nicht zumutbar. Denn Kunden würden dieses Sortiment als selbstverständlich voraussetzen.
Fazit: Hersteller binden sich durch Vertragshändlerverträge meist recht weitreichend. Hierbei spielt nicht nur der – an dieser Stelle schon des Öfteren kommentierte – Ausgleichsanspruch eine Rolle (siehe zuletzt SCHRADE-News vom 01.04.2016). Außerdem unterliegen bestimmte Hersteller darüber hinaus einem gesetzlichen Behinderungs- und Diskriminierungsverbot und zwar sogar schon bei so genannter relativer Marktmacht. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Dr. Dirk Struckmeier
Berufsrecht / Berufshaftung der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Gesellschafts- und Handelsrecht, Internationaler Rechtsverkehr, Produkthaftung und Produktsicherheit, Recht der Allg. Geschäftsbedingungen, Umwandlungsrecht, Unternehmenskauf (M & A) / Unternehmensstrukturierung, Vertriebsrecht
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